Verurteilt: Ein Jahr und neun Monate für Sasser-Autor

    • Offizieller Beitrag

    Der Autor der Computerwürmer Sasser und Netsky ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Richter am Landesgericht Verden befanden den 19-Jährigen Sven J. der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen für schuldig.



    Nach Angaben des Gerichts wird die Strafe an eine dreijährige Bewährungszeit geknüpft, in der Sven J. 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Krankenhaus oder einem Altersheim leisten muss. Die Richter sahen davon ab, dem Angeklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, seine eigenen Auslagen muss er jedoch selbst tragen. Mit dem Urteil folgten die Richter nicht dem Antrag des Staatsanwaltes, der in seinem Plädoyer eine zweijährige Jugendstrafe sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert hatte.



    Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, zwischen dem 18. April und dem 7. Mai 2004 in Rotenburg (Niedersachsen) die Malicious-Codes Sasser und Netsky programmiert und via eMail verbreitet zu haben. Der Computerwurm Sasser hat nachweislich 142 Computeranlagen und Netzwerke befallen. Der offizielle Schaden wird auf rund 130.000 Euro geschätzt. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weitaus höher sein. Verhandelt wurde nach dem Jugendstrafrecht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war. Da Staatsanwalt und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

  • dafür dass er jetzt nen top-security job in der brache bekommt, hat es sich doch fast schon gelohnt.. 30 stunden sozialdienst und schon winkt die gutbezahlte security-beraterstelle *rolleyes*.. wenn das nicht mal einer nachmacht ;)

  • @ Mike


    Dafür dass der Sicherheitspatch verfügbar war und die Firmen ihn nicht genutzt haben, ist doch die Schuld nicht bei dem zu suchen der sie ausgenutzt hat...Warum ? Weil wenn ich mein Auto nicht abschließe oder mein Haus, dann handel ich im Sinne des Gesetzes grob fahrlässig und bekomme auch keinen Ersatz für die gestohlene Ware, selbst wenn die so Teuer ist wie ein neues Auto (was ja mitlerweile auch im Bereich von >40 000 € liegt, je nach Marke)

    Battles are won by slaughter and maneuver. The greater the General, the more he contributes in maneuver, the less he demands in slaughter. - Winston Churchill


    "You don´t burn out from going too fast. You burn out from going too slow and getting bored."
    - The late Cliff Burton


    software is like sex, it's better when its free

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    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn man sein Auto nicht abschließt und es anschließend leider nicht mehr da ist, ist es dennoch geklaut, auch wenn man maßgeblich daran Schuld hat :)

  • Das ist richtig, und trotzdem handelt man Grob fahrlässig, man kann sich nachher nich beschweren. Der Täter wird zwar auch bestraft, man selbst aber auch indem man keine wirklichen Schadenersatzforderungen an den Täter stellen kann, jedenfalls nicht in voller höhe...

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  • könnte man schon, dann würde man aber als Unternehmen preisgeben das das eigene Computernetz unsicher und nicht auf dem neuesten stand ist..