Bundesverwaltungsgericht: LAN-Parties am Ende?

    • Offizieller Beitrag

    Mit Urteil vom 09.03.05 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlins bestätigt, wonach Internetcafes dann juristisch mit Spielhallen gleichzustellen sind, wenn in diesen Internetcafes Computer wesentlich für Spielzwecke genutzt werden. Somit müssen die Betreiber dieser Internetcafes unter Umständen beim Gewerbeamt eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Ferner haben Jugendliche unter 18 Jahren zu solchen Internetcafes keinen Zutritt.


    Dieses Urteil bedroht die eSport-Szene in Deutschland, weil in vielen Internetcafes regelmäßig eSport betrieben wird. Darüber hinaus ist völlig offen, inwieweit dieses Urteil auch auf LAN-Partys und eSport-Wettkämpfe anzuwenden ist. Damit wird die Entwicklung der eSport-Szene in Deutschland fundamental bedroht und die eSportler werden unübersehbaren sowie nicht gerechtfertigten Haftungsrisiken ausgesetzt.


    Weder der Gesetzgeber noch das Bundesverwaltungsgericht scheinen sich der Auswirkungen der derzeitigen Rechtslage bewusst zu sein. Das höchstrichterliche Urteil beruht auf gesetzgeberischen Regelungen, die für den klassischen Geldspielautomaten durchaus sinnvoll waren, aber die gesamte Natur des eSports verkennen. Es ist dem Gesetzgeber kein Vorwurf zu machen, dass er das neue und explosionsartig gewachsene Phänomen eSport bei der Abfassung des Jugendschutzgesetzes nicht berücksichtigen konnte. Nunmehr sollten sich die zuständigen Stellen im Familienministerium jedoch schnellstmöglich darüber informieren, was eSport ist und insbesondere, welche wichtige kommunikative Funktion er für die Jugendlichen hat. Es sollte eine für den eSport angemessene Regelung in das Jugendschutzgesetz aufgenommen werden.

  • Immer locker bleiben, das Gesetz gilt bzw. zielt auf Internet-Cafes ab, welche Gewerbebetriebe sind, die darauf bedacht sind bzw. sein sollten Gewinn zu erwirtschaften.
    Und genau hier liegt meiner Meinung nach das Schlupfloch bzw. das nicht greifen für LAN-Partys, da diese in keinster Weise auf Profit aus sind, sondern das sportliche Event unterhalten will und niemals ein Gewerbebetrieb ist.

  • Da sind wir wieder beim altbekannten Problem des eSports. Die fehlende Akzeptanz der älteren Generationen , basierend auf fehlendem Wissen. Spätestens in 20-30 Jahren wird diese Diskussion so veraltet sein wie damalige Diskussionen über Diskos oder derartiges.

  • Wann kommt ein Gesetz, das das Betreten von Kinderspielplätzen erst ab 18 erlaubt?
    Der wesentlichste Unterschied zwischen Spielhallen und Internetcafes ist doch ob um Geld gespielt wird oder nicht. Aber solche unwesentlichen Kleinigkeiten wie die Realität haben Bürokraten noch nie gestört.

  • es ist natürlich viel wichtiger uns armen jugendlichen auch noch den letzten spass zu rauben als sich beispielsweise um die 3-4 arbeitslosen leute die wir in Deutschland haben zu kümmern
    ----> schon wieder ne riesen verschwendung an Steuergeldern und Zeit die die ganzen Bürokraten damit verbringen
    *LLLLLLLLLLLLLLLLOOOOOOOOOOOOLLLLLLLLLLLLLLLL* VIELEN DANK VATER STAAT
    ich glaub ich wander wirklich aus

  • naja vielleicht sollen wir alle jeden tag unsere freizeit auf der straße verbringen und die eine oder andere droge in umlauf bringen, anstatt die zeit für eSprot zu nutzen *ironie*


    das die jugendliche unter 16 in so ein i-net café net reingehören ist ja eigentlich jedem klar, die meisten spiele sind ab 16, aber die läden jetzt ab 18 zu machen ist noch bekloppter...
    ich weiß net wieso sich planlose richter mit solchen sachen beschäftigen müßen, die können sich doch ehe nicht in die lage eines jugendlichen versetzten, die interesse sind aus verschiedenen welten...
    es liegt ein großes desinteresse an heutiger jugend, dabei sollten die alten denken, das wir morgen ihre rente bezahlen müßen...naja schon wieder wurde ein sinnloser gesetz unterschrieben...