Sie gilt als unverzichtbar: Eine gute Wärmeleitpaste zwischen Prozessor und Kühler.
Vor allem Overclocker und User mit schnellen Prozessoren schwören auf Pasten verschiedenster Zusammensetzung, um eine gute Wärmeableitung zu garantieren. Aber jetzt kommt der Schock!
AMD warnt vor der Benutzung solcher Pasten in Verbindung mit ihren CPUs. Besonders die beliebte ARCTIC-SILVER ist AMD ein Dorn im Auge. Durch die Metallverbindungen in der Paste könne es zu Kurzschlüssen kommen. Dies bedeutet dann Garantieverlust. Stattdessen solle man die sogenannten Heatpads, die sich meistens auf den Kühlkörpern befinden, benutzen.
Die einzige Wärmeleitpaste die von AMD zugelassen ist, ist ein Produkt namens "Shin Estu G 749". Niemand weiß, wo man diese Wärmeleitpaste bekommt. Eine stichprobenartige Nachfrage von dslteam.de bei verschiedenen Händler führte zu keinem Ergebnis.
Arctic-Silver hat bereits jede Kritik an ihren Produkten zurückgewiesen.
Ihre Wärmeleitpasten seien vollkommen in Ordnung und würden keinerlei Probleme verursachen.
Das Dilemma ist, diese Aussage ist mit großer Wahrscheinlichkeit korrekt. Uns ist jedenfalls kein Fall bekannt, bei dem eine ordnungsgemäß benutzte Wärmeleitpaste zum Ausfall der CPU geführt haben könnte.
Wo liegt nun aber der Hintergrund dieser Warnung? Vermutlich in der hohen Zahl von Garantieforderungen an AMD. Der Athlon zählt bei Overclockern zu den beliebtesten CPUs überhaupt. Ausfälle durch Übertaktung sind aber nicht so einfach festzustellen. Somit ist AMD dann zur Gewährleistung verpflichtet. Erstes Indiz für eine Übertaktung sind eben die Wärmeleitpasten, die beim Übertakten oft sehr großzügig zum Einsatz kommen. Es ist fast unmöglich, die erhöhte Wärmeleistung nur mit einem Heatpad abzuführen. Sind also alle, die Wärmeleitpaste einsetzen, für AMD potentielle Overcklocker die ihre CPU mutwillig auf´s Spiel setzen und somit keinen Garantieanspruch haben?
Einerseits kann als sicher gelten das ordnungsgemäß angewendetet Wärmeleitpaste nicht zu Ausfällen führt. Dazu kommt, das Pads nicht ausreichend sind um, selbst bei normalgetakteten CPUs, für eine befriedigende Wärmeabfuhr zu sorgen (versch. Tests haben dies gezeigt.).
Andererseits sitzt der Anwender in der Zwickmühle. Schlägt er die Warnung von AMD in den Wind und es kommt zu einem Ausfall, setzt er seinen Garatieanspruch auf Spiel. Hält er sich an die Vorgaben riskiert er unter Umständen eine Überhitzung und den Ausfall der CPU.
Auf Nachfrage von dslteam.de erklärte Jan Gütter, Pressesprecher von AMD-Deutschland:
Jan Gütter, Pressesprecher AMD Deutschland
"Wir empfehlen den Einsatz von Heatpads im Dauerbetrieb. Für den Testbetrieb kann ohne weiteres Paste eingesetzt werden. Das Problem liegt in der Viskosität der Pasten. Wärmeleitpaste wird im Laufe der Zeit immer dünnflüssiger und kann dadurch, unter Umständen, auf die Kontakte gelangen. Dadurch werden dann Kurzschlüsse verursacht. Garatieansprüche erlöschen in jedem Fall bei unsachgemäßem Gebrauch. Dies gilt vorallem bei Übertaktungen. Wir sind durchaus in der Lage festzustellen, ob eine CPU übertaktet wurde egal ob durch den Einsatz mechanischer oder elektronischer Mittel."
Gütter sagte allerdings auch, daß Garatieansprüche im Hause AMD immer einer Einzelfallprüfung unterzogen würden. Tritt also ein Schaden ein und dem User ist kein Verschulden nachzuweisen, würde natürlich entsprechender Ersatz geleistet.
Quelle: dslteam.de
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Jetzt zu meiner Frage: Habt ihr einen AMD mit wärmeleitpaste und Natürlich Kühler wo soetwas schonmal passiert ist ?
Was haltet ihr von dem bericht, weil ich habe en amd 1800+ und wärmeleitpaste und den ARctic Cooling Supersilent 2500 und bin jetzt irgendwie verunsichert!
Schreibt mal eure erfahrung oder ob ich aufpassen soll oder ob dsa alles garnicht so stimmt.
Xnoow