Frage zu Gerichtstermin

  • Servus ,
    ganz kurze Frage: Ich habe morgen ein Gerichtstermin, muss etwas aussagen als Zeuge wegen einer Schlägerei.
    Der Termin ist morgen um 12:00, allerding kann ich nicht, da ich kein Urlaub bekommen habe.
    Also bleibt mir als letzte möglichkeit, morgen anzurufen und versuchen abzusagen.
    Werde sofort um 7.30 anrufen.


    Meine Frage: Denkt ihr das es noch geht, oder das ich mit einer Strafe rechnen muss ?


    Gruß :P

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    GeIL Ultra DIMM 2 GB DDR2-800 Kit
    Asus EAX 1950 Pro
    320 GB Sata II Samsung T166
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    Lian Li Pc70

  • http://www.123recht.net/


    Da gibt es nichts dran zu rütteln. Du musst dafür keinen Urlaub nehmen. Ein Gerichtstermin muss vom Arbeitgeber hingenommen werden, genauso wie von dir verlangt wird dort aufzutauchen.

    Battles are won by slaughter and maneuver. The greater the General, the more he contributes in maneuver, the less he demands in slaughter. - Winston Churchill


    "You don´t burn out from going too fast. You burn out from going too slow and getting bored."
    - The late Cliff Burton


    software is like sex, it's better when its free

  • ja aber ich kann morgen nicht, defenitiv.
    Ist doch egal warum.
    Ich werde da morgen anrufen und bescheid sagen, die können mich ja nicht dazu zwingen.
    Es wird doch wohl ein anderer Termin auszumachen sein.

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  • Bei Nichterscheinen als Zeuge, kann soweit ich weiß (und ich bin kein Jurist, also keinerlei Verbindlichkeit meiner Aussagen) eine zwangsweise polizeiliche Anreise zum Gericht erfolgen. Was dann um einiges mehr Probleme nach sich zieht.



    Ich hab dir hier mal den Ausszug der Europäischen Komission: Justizielles Netz:


    Zitat

    Ja. Wenn ein ordnungsgemäß geladener Zeuge nicht erscheint, setzt das Gericht nach § 380 Abs. 1 ZPO ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft fest. Das Ordnungsgeld beträgt 5 bis 1.000 €, Art. 6 Abs. 1 EGStGB, die Ordnungshaft umfasst einen Tag bis zu 6 Wochen, Art. 6 Abs. 2 EGStGB. Außerdem werden dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt.


    Erscheint der Zeuge zum wiederholten Male nicht, so kann neben der Festsetzung des Ordnungsmittels die zwangsweise Vorführung des Zeugen angeordnet werden, § 380 Abs. 2 ZPO. Diese Maßnahmen unterbleiben, wenn der Zeuge sein Ausbleiben rechtzeitig genügend entschuldigt. Bei einer nachträglichen Entschuldigung muss der Zeuge glaubhaft machen, dass ihn an der Verspätung kein Verschulden trifft, § 381 ZPO.


    Verweigert der Zeuge das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund, so sind gegen ihn nach § 390 Abs. 1 ZPO dieselben Maßnahmen möglich wie gegen den unentschuldigt fernbleibenden Zeugen. Im Falle der wiederholten Weigerung wird auf Antrag die Haft zur Erzwingung des Zeugnisses angeordnet, jedoch nicht über die Beendigung des Prozesses in dem Rechtszug hinaus, § 390 Abs. 2 ZPO.


    Soweit mal der Gesetzestext (in DE) laut dieser EU Seite.

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  • Na Du bist ja ein Flo :D ("sry dafür, aber mein kleiner Bruder stellt auch solche "ähnlichen" Fragen ;) )


    ... bleiben wir einmal ernst. Um es ganz kurz zu machen, ohne ausreichende schriftliche Begründung per Fax an das Gericht und zwar noch heute, musst Du morgen zwingend erscheinen.


    Kein Grund ist Arbeitgeber, denn er muss Dich so oder so dahin lassen! Ein trifftiger Grund wäre schwere Krankheit, selbst bei "plötzlicher Tod eines Angehörigen" wird es unter Umständen schon schwer, eine Freistellung zu bekommen.


    Was passiert, wenn Du bei einem Strafprozess als geladener Zeuge nicht erscheinst:


    1. Das Gericht legt der sämtliche Kosten für diesen Verhandlungstag auf, die aufgrund Deines Fehlens vergeudet waren. Satzgelder für Anwälte, Staatsanwaltschaft, Gutachter....
    2. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe von x Tagessätzen, zusätzlich.
    3. Das Gericht vermerkt einen neuen Termin, wo Du zu erscheinen hast, tust Du dies nicht, machst Du Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft.
    4. Bedenke zu den Grundrechten der BRD gehören auch gewisse Pflichten, das Erscheinen als Zeuge zu einem Strafprozess (ergo der Staat als Kläger gegen Beklagter x) gehört zu diesen zwingenden Pflichten


    Ich hoffe, dass Dir diese Kurzfassung weiterhilft. Und glaube mir, so läuft es ab ;)

  • das problem ist das ich einfach nicht hinkomme.
    Ich komme von hier nicht zum Gericht.
    Was soll ich denn machen ?


    40 km zu Fuß laufen ?

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  • Zitat

    Original von Flo88
    das problem ist das ich einfach nicht hinkomme.
    Ich komme von hier nicht zum Gericht.
    Was soll ich denn machen ?


    40 km zu Fuß laufen ?


    Bus, Bahn, Taxi, Freunde, Bekannte, Familie, wenn Du in der Nähe von Köln (40km) wohnst?


    Übrigens die Fahrtkosten kannst Du per Formular vom Gericht erstattet bekommen... daher ist es leider kein trifftiger Grund, auch wenn das Hinkommen manchmal schwierig ist.


    EDIT: Doppelinhalt, Warhead war schneller ^^

  • Naja werde ich morgen sehen was das gibt.
    Werde morgen früh direkt anrufen und mir eine gute Ausrede einfallen lassen ...vieleicht gibts ja keine Probleme ...und es geht.


    abwarten ... :rolleyes:


    ps: nennt mir mal einen guten Grund denn ich sagen könnte, wäre sehr nett =)

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    Einmal editiert, zuletzt von Flo88 ()

  • tja auf jeden fall sollte es kein grund sein wie: "hä? 40km zu fuß? was solln der scheiß..." oder "ich hab husten und bin krank" sein...


    trifftige ausreden ala todesfälle etc sind nachprüfbar, ergo fällts auch weg...arbeitgeber is auch nich...


    hm wie wärs mit: "tut mir leid aber ich bin gestern verstorben?" :D



    ne ma im ernst: es wird keine gute geben die dir das erspart und schon gar nicht auf die kurze zeit hin! vergiss es!

  • und wie wars? :P

    Der, der seine Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren.


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    Dieser Beitrag wurde 138 mal editiert, zum letzten Mal von Woflgang Schäuble am 05.10.2046 17:16.

  • der Termin ist doch erst um 12.00Uhr gewesen. So schnell isser auch wieder nicht zu Fuß :D


    Aber erhlich Flo, ich kann dich ned verstehen. Erstens weißt Du sowas nicht seit gestern und zweitens würde ich sonstwas machen um nur nicht mit dem Staat oder der Polizei anzuecken. Ich kann mir bessere Dinge Vortstellen. EIn Bus fährt da garantiert hin oder ein Zug.


    Aber du bist ja hoffentlich just in diesem Moment schon dort!

    All die Ordnung in dem Chaos verwirrt mich...
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    Tagan Pipe Rock 600 Watt
    Gigabyte GTX670

  • Zitat

    Original von Warhead

    +aussage +40km == noch nich wieder da :rolleyes:


    der war gut ^^ ^^

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  • Hallo =)
    Ich bin dann doch dort erschienen, aber der Angeklagte nicht, undzwar unentschuldigt ^^

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    Einmal editiert, zuletzt von Flo88 ()