Der Autor der Computerwürmer Sasser und Netsky ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die Richter am Landesgericht Verden befanden den 19-Jährigen Sven J. der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen für schuldig.
Nach Angaben des Gerichts wird die Strafe an eine dreijährige Bewährungszeit geknüpft, in der Sven J. 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Krankenhaus oder einem Altersheim leisten muss. Die Richter sahen davon ab, dem Angeklagten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, seine eigenen Auslagen muss er jedoch selbst tragen. Mit dem Urteil folgten die Richter nicht dem Antrag des Staatsanwaltes, der in seinem Plädoyer eine zweijährige Jugendstrafe sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert hatte.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, zwischen dem 18. April und dem 7. Mai 2004 in Rotenburg (Niedersachsen) die Malicious-Codes Sasser und Netsky programmiert und via eMail verbreitet zu haben. Der Computerwurm Sasser hat nachweislich 142 Computeranlagen und Netzwerke befallen. Der offizielle Schaden wird auf rund 130.000 Euro geschätzt. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch weitaus höher sein. Verhandelt wurde nach dem Jugendstrafrecht und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Angeklagte zur Tatzeit noch minderjährig war. Da Staatsanwalt und Verteidigung auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.