AMD begrüßt ausdrücklich ein jetzt veröffentlichtes Dokument der deutschen Bundesregierung zur ihrer IT Beschaffungspolitik. Die Veröffentlichung deckt sich mit den jüngsten Schritten anderer europäischer Staaten, die entsprechende Richtlinien für öffentliche Ausschreibungen von
IT-Equipment herausgegeben haben und damit für stärkeren Wettbewerb sorgen wollen. Seit AMD im Oktober 2003 bei der europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die einseitige Bevorzugung einer bestimmten Mikroprozessormarke und eines Herstellers eingereicht hat, haben mehrere europäische Staaten ihre Beschaffungsrichtlinien
aktualisiert.
Vergangene Woche veröffentlichte die deutsche Bundesregierung
auf der Web-Seite des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit spezielle Richtlinien für Beschaffungsbehörden. Dort heißt es: "Deutsches und Europäisches Vergaberecht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen bei der Beschreibung der zu
beschaffenden Leistung." Und weiter: "Die Nennung eines bestimmten Markennamens (zum Beispiel Lieferung eines Computers mit einem Prozessor der Marke xy) ist in jedem Fall
unzulässig". Das Dokument warnt davor, "bei der Beschreibung der Leistung Mindesttaktfrequenzen zu fordern. Diese sind nämlich nur eines von mehreren Kriterien, die
gemeinsam die Leistung des Mikroprozessors ausmachen."
Diese Ankündigung der deutschen Bundesregierung baut auf ähnlichen Änderungen bei öffentlichen Behörden in Italien,
Schweden, Belgien und Frankreich auf. Alle fünf EU-Mitgliedsstaaten empfehlen bei künftigen Ausschreibungen auf objektive Benchmarks zurückzugreifen, um eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung von PC- und Server-
Systemen sicherzustellen. Damit hätten OEMs die Möglichkeit, Systemkonfigurationen anzubieten, die die geforderte Leistung erzielen, und müssten sich dabei nicht auf eine bestimmte Mikroprozessormarke festlegen.
Kryptowährungen haben in den letzten Jahren erheblich an Popularität gewonnen, nicht nur als Anlageform, sondern auch als technologische Innovation, die...
Derzeit schränken viele Online-Händler das Widerrufsrecht für Verbraucher ein. So will ein großes amerikanisches Unternehmen Berichten zufolge die Rückgabefrist für...
Die KIOXIA Europe GmbH, ein weltweit führender Anbieter von Speicherlösungen, hat heute die Einführung der SD-Speicherkartenserie EXCERIA G2 bekannt gegeben....
Hobbyhandwerker sind begeistert von ihren Elektrowerkzeugen. Das Multimeter steht dabei im Schatten von Bohrmaschinen und Schleifgeräten und erhält wenig Beachtung....
Wie Speicherspezialist Western Digital mit der WD_BLACK SN770M NVMe SSD (Test), bietet auch Mitbewerber Seagate eine M.2 2230-Lösung für Handheld-Gaming-PCs...
Mit der FireCuda 520N bietet Seagate eine Upgrade-SSD für Gaming-Handhelds wie Valve Steam Decks, ASUS ROG Ally, Lenovo Legion Go, Microsoft Surface und andere an. Wir haben die kompakte M.2 2230 SSD getestet.
Mit der EXCERIA PLUS G3 bietet KIOXIA eine Consumer-SSD mit PCI Express 4.0 x4 Interface an. Wir haben uns das 2-TB-Modell der Serie, basierend auf BiCS5-Flashspeicher, im Test genau angesehen und verglichen.
KIOXIA bietet mit der EXCERIA PRO einen Serie interner PCIe Gen4 SSDs an, die für Kreative, Gamer und Profis konzipiert ist. Wir haben uns im Praxistest das 2-TB-Modell der Familie zur Brust genommen.
Vergangenen Sommer präsentierte Samsung die neue Galaxy Tab S9 Familie mit Dynamic AMOLED-Displays und der Qualcomm Snapdragon 8 Gen2 Plattform. Wir haben uns das S9 Ultra in einem Kurztest angesehen.