Frage zum "Wunsch-System"

  • Hallo zusammen,


    ich möchte mir einen neuen PC kaufen, den ich hauptsächlich zum zoggen benutze.
    Folgende Hardware habe ich bereits rausgesucht:


    Prozessor: Intel i5 2500 4*3,3Ghz
    CPU-Kühler: Mugan 2
    Grafikkarte: MSI N560 GTX-TI Twin Frozr II
    Arbeitsspeicher: Hier weiß ich noch nicht welchen, sollen aber 8 GiByte werden
    Mainboard: Asus P8P67 Rev. 3.0 (hab ich bis jetzt nur gutes davon gelesen)
    Netzteil: Cougar 550 CM oder Be Quiet Dark Power Pro P9 550 Watt


    Festplatte, Laufwerk und Gehäuse sind vorhanden und müssen nicht extra gekauft werden.


    Meine Frage an euch:
    Sollte ich bei dem Netzteil auf das Cougar setzen oder den Aufpreis von knapp. 30 Euro investieren und mir ein Be Quiet zulegen? Bin mir da leider ziemlich unsicher, ob sich das wirklich lohnt...
    Vielleicht kann hier jemand einen günstigen Arbeitsspeicher empfehlen?
    Bei dem CPU-Kühler habe ich hauptsächlich auf den Preis geachtet, hier will ich nicht mehr wie 40 Euro ausgeben, ich denkde das reicht für einen vernünftigen Kühler...


    Ich bitte um Kritik und evtl. Verbesserungsvorschläge für mein System. Insgesamt möchte ich nicht mehr wie 700 Euro ausgeben.

    StGB SS328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht

    • Offizieller Beitrag

    Haudi,
    die zusammenstellung sieht durchdacht aus. Was den Arbeitsspeicher angeht nimmst du einfach günstige 4 GB Riegel von Kingston. Die Value reichen da völlig. Was das Netzteil angeht würde ich wegen dem Support schon das BQ kaufen. Falls was sein sollte hast du dann sehr schnell ein neues parat.

  • Ok dann werd ich wohl das Be Quiet nehmen, wie sieht es mit den 550 Watt aus, die reichen für mein System locker oder?
    Soll ich beim Arbeitsspeicher den DDR3-1333 Mhz kaufen (z.B. http://www.mindfactory.de/prod…1333-DIMM-CL9-Single.html )
    oder den DDR3 1600 Mhz (z.B. http://www.mindfactory.de/prod…00-DIMM-CL9-Dual-Kit.html ) kaufen und dann Dual Channel Betrieb nutzen?


    Danke für die schnelle Antwort!

    StGB SS328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht