Die Regulierungsbehörde der deutschen Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Regulierung im Dialer-Bereich verschärft und damit den Verbraucherschutz gestärkt. Das vor der Herstellung einer kostenpflichtigen Verbindung auf dem Bildschirm zu erscheinende Dialer-Zustimmungsfenster wird für alle Dialer-Anbieter allgemeinverbindlich festgelegt.
Das neue Dialer-Zustimmungsfenster muss mindestens ein Drittel und darf höchstens zwei Drittel der Bildschirmdarstellung einnehmen. Um User eines Dialers davor zu schützen, durch eine gleichförmige Gestaltung aller drei Zustimmungsfenster getäuscht oder verwirrt zu werden, muss sich die Gestaltung der Zustimmungsfenster vor Download und Installation von der Gestaltung des dritten Zustimmungsfensters deutlich unterscheiden.
Beschwerden über kostenpflichtige Dialer haben laut Reg TP gezeigt, dass sich viele Verbraucher bei der Verwendung eines Dialers der damit verbundenen Kosten nicht bewusst sind. "Viele Dialer-Anbieter haben in der Praxis den Preis für die Inanspruchnahme ihre Angebots nicht ausreichend deutlich dargestellt", kommentiert Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. "Durch die verschärften Vorgaben der Reg TP muss nun jedem Nutzer eindeutig angezeigt werden, welche Kosten durch die Benutzung eines Dialers auf ihn zukommen", so Kurth. Die verschärften Vorgaben der Reg TP sind am 17. März für Neuregistrierungen in Kraft getreten. Alte Dialer, die die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni übergangsweise verwendet werden.
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