In Luxemburg beginnt am kommenden Montag die fünftägige Marathon-Anhörung zwischen Microsoft und der EU-Kommission. Sie soll Licht in den nun schon Jahre dauernden Rechtsstreit bringen. Im Mittelpunkt steht die Kartellentscheidung der Brüsseler Behörde vom März 2004. Die Kommission hatte damals ein Rekordbußgeld und zwei Auflagen verhängt. Microsoft muss eine Windows-Version ohne Media Player anbieten und Konkurrenten bestimmte Schnittstelleninformationen gegen Lizenz zugänglich machen.
Gegen diese Entscheidung klagte Microsoft und nutzt den Fall offenbar, um auszuloten, wie weit ein Unternehmen gehen kann, um sein geistiges Eigentum zu verteidigen. "Zur Debatte steht, ob Unternehmen ihre Produkte durch die Entwicklung neuer Features verbessern dürfen und ob ein erfolgreiches Unternehmen sein wertvolles geistiges Eigentum an Mitbewerber aushändigen muss", heißt es in einem Statement, dass Microsoft im Vorfeld der Anhörung veröffentlicht hat. "Es gibt einen gesunden Wettbewerb und Interoperabilität in allen Märkten, die von diesem Fall betroffen sind und wir werden diese Tatsachen kommende Woche vor Gericht bringen."
Größter Kritikpunkt der Gegner der Redmonder sind Softwarepatente in Verbindung mit der Monopolstellung, die Microsoft innehat. "Diese Konstellation wird von Microsoft wissentlich ausgenutzt, um den Wettbewerb zu ruinieren", wettert Joachim Jakobs, Sprecher der Free Software Foundation Europe (FSFE). Ein grundsätzliches Problem sei u.a. die Inkompatibilität von Windows mit anderen Systemen im Serversoftware-Bereich.
In der nun stattfindenden Anhörung muss die Kommission begründen, dass die Zwangslizensierung teilweise geschützter Informationen unerlässlich ist, damit im nachgelagerten Markt für Serversoftware Wettbewerb herrschen kann. Im zweiten Teil werden die Punkte der Entscheidung behandelt, die den Media Player betreffen. Hier muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um zwei eigenständige Produkte handelt, die gekoppelt werden oder ob der Player nur eine Weiterentwicklung der technischen Plattform, des Betriebssystems, ist. Microsoft betonte wiederholt, dass der integrierte Media Player die Kunden in keinem Fall abhalte, Abspielsoftware von anderen Anbietern zu installieren.
In Brüssel zeigt man sich derweil zuversichtlich, dass das Urteil von vor zwei Jahren auf einem soliden Fundament steht. "Wir haben volles Vertrauen, dass unsere Entscheidung aus dem März 2004 anerkannt wird", sagte Kommissions-Sprecher Jonathan Todd. Ein Urteil des Gerichts wird nicht vor 2007 erwartet. Die Weichen für den Fortgang des Streits werden jedoch diese Woche gestellt.
Im Vorfeld der Anhörung hat Microsoft eine weitere Niederlage vor der US-Justiz einstecken müssen. Ein New Yorker Gericht wies den Antrag von Microsoft ab, Konkurrenten IBM zur Herausgabe von Firmendokumenten und Korrespondenz mit der EU-Kommission zu zwingen. Damit ist Microsoft mit allen vier Anträgen vor US-amerikanischen Richtern abgeblitzt, die im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren stehen.
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